Nutzungsbedingungen

Der Flowtrail Landstuhl ist eine öffentliche Strecke , die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht.

  1. Der Flowtrail Landstuhl steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch gewerbliche Nutzern (Fahrtechnikveranstalter etc.) oder Veranstaltern organisierter Veranstaltungen kann der Flowtrail -auf Antrag- zur Verfügung gestellt werden

  2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Flowtrail Landstuhl e.V. und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des Flowtrail Landstuhl e.V., der Stadtverwaltung sowie des Forstamtes sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten.

  3. Der Flowtrail Landstuhl e.V. ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge und Besichtigungen und eigenen Testfahrten. Die Nutzung der Strecke durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer erfolgt trotzdem grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Moutainbike sowie entsprechende Ausstattung verlangt.
    Sollten die unter 3. genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass der Flowtrail Landstuhl e.V. durch Biker genutzt wird, die durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

  5. Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann.
    Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.
    Weder die Stadt Landstuhl noch der Flowtrail Landstuhl e.V. haften für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen.

  6. Bei Nässe sowie in der Zeit vom 02. November bis 31. März ist die Strecke geschlossen. Sperrungen mittels Kette o.ä. sowie durch „rotes Ampelsymbol“ auf der Website sind zu beachten. In den Öffnungsmonaten sind die gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu berücksichtigen.

  7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Fahrradhelm gestattet. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.

  8. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. langsamere Fahrer lassen schnellere Fahrer passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!

  9. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt. Dies gilt auch für bergauf schiebende Biker. Es besteht erhebliche Unfallgefahr!